Behördenwege
Den bei der Anmeldung ausgefüllten Antrag übermitteln wir mit den notwendigen Beilagen der zuständigen Führerscheinbehörde.
Diese prüft:
- das für die angestrebte Klasse erforderliche Mindestalter
- die Verkehrszuverlässigkeit (keine Vorstrafen, ...)
- die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- die fachliche Befähigung mittels einer theoretischen und praktischen Prüfung
- den Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen